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Samstag, 2. August 2014

Die #Gebetsrichtung beim freiwilligen rituellen Gebet

#Tabari sagt sinngemäß, dass dieser Koranvers als Erlaubnis von #Allah herabgesandt wurde, dass man während einer Reise das freiwillige rituelle #Gebet verrichten darf, ohne eine bestimmte Gebetsrichtung einzuhalten, und dass dies auch für das rituelle Pflichtgebet gilt, wenn man große Angst (vor dem Feind) hat und während einer Schlacht.

Said ibn Dschubair berichtet, dass Ibn Amr während der Reise auf einem Reittier in die Richtung zu beten pflegte, wo sein Reittier gerade hinlief, und dass er erwähnte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) dies tat. Er interpretierte so den folgenden Koranvers: wo immer ihr euch also hinwendet, dort ist das Antlitz Allāhs [2:115]

Das Gebet zählt auch, wenn man in irgendeine andere Richtung betet, wenn die Gebetsrichtung nicht zu ermitteln ist

D. h., wenn man z. B. in einer finsteren Nacht das Gebet verrichtet hat, wobei man aus Versehen in eine falsche Richtung gebetet hat, zählt das Gebet, auch wenn man später merkt, dass man in die falsche Richtung gebetet hat.

Und Allāh gehört der Osten und der Westen; [2:115] Und Er sagte: wo immer ihr euch also hinwendet, dort ist das Antlitz Allāhs [2:115]."


Es gibt einen entsprechenden Hadith über die Prophetengefährten, die mit dem Propheten (s.a.s.) auf einer Reise waren und in der Nacht rasteten und beteten. Schakir klassifiziert den Hadith jedoch als schwach (arab. da'if) in seinen Anmerkungen zu #Tabari.

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