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Mittwoch, 7. Januar 2015

Familie, Schwangerschaft und Geburt im Islam

So vielfältig die Anhänger des Islam sind, so unterschiedlich sind auch die Traditionen, so auch bei der Geburt eines Kindes und im Zusammenleben mit Kindern. Der große gemeinsame Nenner für gläubige Muslime ist der Koran, in dem Verhaltensweisen für alle Lebensbereiche festgeschrieben sind.

 Mehr als eine Milliarde Menschen leben nach muslimischem Glauben in über 100 verschiedenen Ländern dieser Welt. Dazu zählen große Teile Afrikas, beinahe ganz Indonesien, die Türkei, Minderheiten in China, Russland, Nord- und Südamerika, aber auch immer mehr in Ost- und Westeuropa. Nur 18 % der Muslime sind in arabischen Gebieten zu finden, obwohl man vor allem diese Menschen im Allgemeinen mit der islamischen Glaubensgemeinschaft in Verbindung bringt.
 Im Koran, dem Glaubensbekenntnis der Muslime, werden Männer und Frauen grundsätzlich als gleichwertige Wesen beschrieben, jedoch mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. Der Mann ist das Familienoberhaupt, er muss die Familie alleine ernähren und erhalten können. Im Gegenzug hat er aber das Recht, seine Frau zu verstoßen, sollte sie ihm keine Kinder bzw. keine Knaben gebären.

 Die Frau ist voll und ganz für die Aufzucht und Erziehung der Kinder zuständig, ihre höchste Erfüllung innerhalb der Gesellschaft ist die Mutterschaft. Sie muss zum Lebensunterhalt der Familie nichts beitragen, außer sie wünscht es. Ihre Stellung in der Familie ist sehr wichtig, da einer kinderreichen, vielmehr einer knabenreichen Familie im Islam das höchste Ansehen gebührt. Da Mädchen als zukünftige Frauen eine Familie in finanzieller Hinsicht nicht unterstützen, bevorzugt man Jungen. In vorislamischen Zeiten wurden Mädchen sogar lebendig begraben, dem Islam ist es zu verdanken, dass solche fürchterlichen Praktiken ausgelöscht wurden.
 Während ihrer Schwangerschaft ist die Frau vom Fasten im Fastenmonat Ramadan ausgenommen. Die versäumte Zeit kann sie im Anschluss nachholen oder aber durch Almosengeben ausgleichen. Da während des Fastenmonats in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder Essen noch Trinken erlaubt sind, müssen Schwangere, Stillende, Kranke, ältere Menschen sowie Kinder bis zu Beginn der Pubertät nicht daran teilnehmen.
 Zur Dauer der Schwangerschaft gibt es im Islam verschiedene Auffassungen. In manchen Überlieferungen steht, eine Schwangerschaft könnte bis zu 4 Jahre dauern. Hintergrund einer solchen Theorie dürfte sein, dass verwitwete Frauen, denen Ehebruch vorgeworfen wurde sich rechtfertigten, indem sie behaupteten, das Kind hätte 2 Jahre in ihnen geschlummert ehe es im dritten Jahr nach dem Tod des Ehemannes auf die Welt kam. Damit wurde den Frauen häufig die Todesstrafe erspart.

 Wird also ein Junge geboren herrscht bei den Muslimen große Freude. Kommt ein Mädchen auf die Welt kann es schon vorkommen, dass man von den Freunden und Verwandten bemitleidet wird. Dem Neugeborenen wird kurz nach der Geburt der Gebetsruf ins rechte Ohr geflüstert. Der Kopf des Kindes wird rasiert, das Gewicht der Haare in Silber aufgewogen das die Familie in der Folge an Bedürftige verschenkt. Den Namen des Kindes legt meist der Mann fest, wird jedoch ein Mädchen geboren hat auch die Frau ein gewisses Mitspracherecht.

 Für das Neugeborene gibt es verschiedene auf Magie beruhende Schutzpraktiken, so zum Beispiel das Einnähen von blauen Perlen in die Kleidung der Säuglinge. Sie sollen vor dem „bösen Blick“ schützen, der ein Kind innerhalb der ersten 40 Lebenstage ereilen kann und dem auch heute noch die mancherorts hohe Säuglingssterblichkeit zugeordnet wird. Modernere, meist in westlichen Ländern lebende muslimische Familien interpretieren diesen Umstand ein wenig anders; für viele sind diese 40 Tage nach der Geburt die willkommene Schonzeit, in der sich Vater, Mutter und Kind unter Ausschluss der lieben Verwandtschaft erst einmal aneinander gewöhnen müssen.
 Meist werden die Jungen am 7. Tag nach der Geburt beschnitten, spätestens aber findet die Beschneidung vor Beginn des siebten Lebensjahres statt. Mädchen werden nicht beschnitten, diese Vorgehensweise wird im Koran ausdrücklich verboten. Leider herrschen in Teilen Afrikas nach wie vor solch grausame Sitten vor.

 Die Babys erhalten nach der Geburt einen kohlehydratreichen Dattelbrei, der sie stärken soll. Datteln werden auch oft der wehenden Mutter gegeben, weil sie das Hormon Oxitocyn enthalten und den Geburtsvorgang beschleunigen können. Während des Geburtsvorgangs soll die werdende Mutter Bittgebete sprechen, da es heißt diese würden in dieser Situation ganz besonders erhört werden. Muslimischen Frauen steht ebenfalls eine Hebamme an der Seite, um sie bei der Geburtsarbeit zu unterstützen. Das Gebären erfolgt meist im Liegen und ohne Zuhilfenahme von Schmerzmitteln. Der Mann darf auf keinen Fall bei der Geburt anwesend sein. Im Koran wird ausdrücklich die natürliche Geburt bevorzugt, ein Kaiserschnitt ist nur für den Notfall vorgesehen, weil er die Frau schwächt und ihre Gebärfähigkeit vermindert.

 In Bezug auf das Stillen gibt es im Koran die Empfehlung, Kinder volle zwei Jahre zu stillen. Demzufolge ist die Bindung der Mutter an ihren Nachwuchs in diesen ersten Lebensjahren sehr eng. Da die geglückte Mutterschaft das höchste Ziel für jede Frau im Islam darstellt, kommt ihr in dieser Zeit besondere Bedeutung zu.

 Der Koran sieht sogar vor, dass eine geschiedene Frau für die Stillleistung der Kinder vom Mann finanzielle Entschädigung einfordern kann. Trotz aller Mutterliebe sehen es die Traditionen vor, schon bald einen großen Unterschied in der Erziehung von Jungen und Mädchen zu machen. Jungen werden generell zu Prinzen erzogen; sie haben mehr Freiräume und werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt. Etwa ab dem siebten Lebensjahr übernimmt der Vater die Verantwortung für die männlichen Nachkommen.

 Mädchen hingegen müssen sich schon sehr früh an ihre Rolle als Dienerinnen gewöhnen, um sich später im Haushalt tadellos zu verhalten. Von ihnen wird verlangt, absoluten Gehorsam den männlichen Familienmitgliedern gegenüber an den Tag zu legen. Mit fortschreitendem Alter der Frau – nämlich dann wenn sie ihre Sexualität abgelegt hat und nicht mehr als Verführerin der Männer gilt – steigt auch ihr Ansehen. In der Rolle von Schwiegermüttern haben sie eine gleichberechtigte Stellung zu der eines Mannes und verfügen über ein gewichtiges Mitspracherecht. Mädchen werden im Islam schon sehr früh verheiratet, meist zwischen 13 und 19 Jahren. Allerdings darf es nicht gegen ihren Willen geschehen. Im modernen Islam ist die Einehe die Normalität, der Koran erlaubt einem Mann aber bis zu vier Frauen zu ehelichen. Der Grund dafür liegt einerseits in der Versorgung mehrerer Frauen durch einen Mann, andererseits in der steigenden Chance auf (männliche) Nachkommen. Die Vielehe wird allerdings heute nicht in dem Maße wie früher gelebt.

 Eine Scheidung ist im Islam immer der letzte Ausweg aus einer glücklosen Ehe, der Koran betrachtet sie als eine der unwürdigsten Möglichkeiten. Zuvor wird alles versucht, um die beiden Partner doch noch miteinander auszusöhnen. Die Gründe für eine Scheidung sind für Mann und Frau unterschiedlich. Ein Mann kann sich scheiden lassen, wenn die Frau ihm nicht die gewünschten Nachkommen schenkt. Ergeben sich dreimal hintereinander Situationen, in den er ihr gegenüber äußert „Ich verstoße dich“ so ist die Scheidung problemlos vollzogen.

 Auch Frauen können sich scheiden lassen, die Gründe dafür sind aber ausschließlich Impotenz oder Geisteskrankheit des Mannes, lange Abwesenheit oder fehlende Unterhaltszahlungen desselben. Im Falle einer solchen rechtskräftigen Trennung erhält immer der Vater das Sorgerecht für die Kinder. Obwohl die Stellung der Frauen und Mädchen nicht unbedingt mit westlichen Werten in Einklang zu bringen sind, so hat doch die Familie im Islam einen besonders hohen Stellenwert. Sie wird als Institution der gegenseitigen Unterstützung gesehen, in der alle Mitglieder festgelegte Pflichten aber auch ebensolche Rechte haben. Und was am wichtigsten ist: In ihr finden alle Liebe, Geborgenheit und Halt in schwierigen Situationen.

Dienstag, 6. Januar 2015

Die Entstehung des Fastenmonats Ramadan

Hasan al-Basri sagte: „O ihr Mu’minūn! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allāh) fürchten. [2:183] Es sind (nur) abgezählte Tage. Ja, bei Allah, das Fasten wurde wahrlich allen früheren Gemeinschaften vorgeschrieben, so wie uns ein ganzer Monat – abgezählte Tage – vorgeschrieben wurde.“ 
so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren – Ibn Abbas: D. h. dem Volk der Schrift.
Vielleicht werdet ihr (Allāh) fürchten. [2:183]– Ibn Kathir sagt sinngemäß: Dies, weil im Fasten eine Reinigung des Körpers liegt und die Wege des Teufels (darin) verengt werden. 

Abdullah (ibn Mas'ud) sagte: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte zu uns: ‚O ihr jungen Männer, wer von euch einen Haushalt gründen kann (d. h. eine Frau ernähren kann), der soll heiraten, denn das hilft, den Blick (vor fremden Frauen) zu senken und ist keuscher. Wer dies aber nicht kann, der soll fasten, denn dies lässt die Begierde abkühlen.“ ( Buchari, Muslim Sahih)

Ibn Abi Layla berichtet: Muadh ibn Dschabal sagte: „Das Gebet wurde in drei Phasen bestimmt, und das Fasten wurden ebenfalls in drei Phasen bestimmt. Die dritte Phase war, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) nach Medina kam und er dort etwa 13 Monate in Richtung Jerusalem betete. Daraufhin sandte Allah, der Erhabene, den folgenden Koranvers herab: Wir sehen, wie dein Gesicht sich dem Himmel suchend zukehrt, und Wir werden dich nun zu einer Qibla wenden, mit der du zufrieden sein wirst. So wende dein Gesicht in Richtung der heiligen Moschee, und wo immer ihr auch seid, wendet eure Gesichter in ihre Richtung. [2:144]. So richtete Allah, der Erhabene, ihn also zur Kaaba […]

Über das Fasten sagte er (d. h. Muadh (r.)) Folgendes: „Zunächst pflegte der Gesandte Allahs (s.a.s.) von jedem Monat drei Tage zu fasten und zusätzlich den Tag von Aschurā'.“
Daraufhin sandte Allah, der Erhabene, Folgendes herab: Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allāh) fürchten. [2:183] Es sind (nur) abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. [2:184] Wer also fasten wollte, der konnte fasten, und wer nicht fasten wollte und stattdessen für jeden (nicht gefasteten)  Tag einen Armen speisen wollte, so durfte er dies machen. Dies war also eine (zweite) Phase. 
Daraufhin sandte Allah, der Erhabene, Folgendes herab: Der Monat Ramadān ist es, in dem der Koran als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) [2:185] Und so wurde das Fasten endgültig festgelegt für den, der im Monat (Ramadan) zugegen ist; und wer (im Monat Ramadan) auf Reisen ist, muss die nicht gefasteten Tage nachholen; und für alte Menschen, die das Fasten nicht aushalten, wurde endgültig festgelegt, dass sie stattdessen (einen Armen) speisen müssen".

(Abu Dawud Nr. 507). al-Albani erklärte den Hadith für gesund (sahih))

In der Wiedervergeltung ist Leben für euch [2:179]

 – Ibn Kathir sagt hierzu sinngemäß: D. h. in der Androhung der Todesstrafe für Mord liegt eine Abschreckung, so dass dadurch Menschenleben geschützt werden.

Nicht die Gebetsrichtung an sich ist wichtig, sondern das man dadurch Allah Gehorsam ist.

Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr eure Angesichter in Richtung Osten oder Westen wendet; Frömmigkeit ist vielmehr, dass man an Allāh glaubt, den Jüngsten Tag, die Engel, das Buch und die Propheten und vom Vermögen - obwohl man es liebt - den Verwandten gibt, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und (für den Freikauf von) Sklaven, dass man das Gebet verrichtet und die Zakāh entrichtet. Es sind diejenigen, die ihr Versprechen einhalten, wenn sie es gegeben haben; und diejenigen, die in Elend, Not und in Kriegszeiten geduldig sind; sie sind es, die wahrhaftig und gottesfürchtig sind. [2:177]

- Ibn Kathir sagt sinngemäß, dass dieser edle Koranvers allgemeine Grundsätze und die richtige, aufrechte #Aqida darlegt.

Ibn Kathir sagt über die Bedeutung des Koranverses sinngemäß: Als Allah die Mu'minun anwies, sich zunächst nach Jerusalem und dann nach Mekka beim Gebet auszurichten, war dies schwer zu akzeptieren für einige Leute vom Volk der Schrift und auch für einen Teil der Mu'minun. Daraufhin offenbarte Allah, was die Weisheit hinter diesen Anweisungen war, nämlich einfach, dass man Allah gehorsam ist und dass man sich so ausrichtet, wie Er es befiehlt.


D. h. nicht die Richtung an sich ist wichtig, sondern dass man dadurch Allah gehorsam ist.

O ihr Mu’minūn, esset von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben, [2:172]

Abu Huraira berichtet, dass der Gesandte #Allahs (s.a.s.) sagte: „Allah, der Erhabene, ist gut und nimmt nur Gutes an. Allah hat den Mu’minūn befohlen, was er den Gesandten befohlen hat, und der Erhabene hat gesagt: «O ihr Gesandten, esset von den reinen Dingen und tut Gutes.» [23:51] Und der Erhabene hat gesagt: «O ihr Mu’minūn, esset von den guten Dingen, die Wir euch gegeben haben,» [2:172] Danach erzählte er von einem Mann, der eine lange Reise machte, mit ungekämmtem Haar, staubbedeckt, der seine Hände zum Himmel streckte (und rief): «O Herr, o Herr»! - (während) seine Speise vom Verwehrten war, sein Trank vom Verwehrten, sein Gewand vom Verwehrten und er mit Verwehrtem ernährt war. (Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte darauf:) „Wie kann er erhört werden!“


(Muslim #Hadith Nr. 1015)

Das Gleichnis der Kafirūn ist wie das Gleichnis dessen, der einem (Tier) etwas zuruft, das nichts hört außer Lauten und Zurufen. [2:171]

Das Gleichnis der Kafirūn ist wie das Gleichnis dessen, der einem (Tier) etwas zuruft, das nichts hört außer Lauten und Zurufen. [2:171]
– Ibn Kathir sagt sinngemäß: D. h. die Kafirun sind in ihrer Irreleitung und ihrem Unwissen so wie das Vieh, das nichts versteht, was man ihm sagt: Wenn der Hirte dem Vieh etwas zuruft, um es den Weg zu weisen, versteht das Vieh nicht seine Worte, sondern nur den Ton seiner Stimme. Eine Erläuterung in diesem Sinne wird von Ibn Abbas, Abu ´Ãlija, Mudschahid, Ikrima, ´Atā’ u. a. berichtet.
der irgendein (Tier) anschreit – Suddijj: Hiermit ist der Schafhirte gemeint. Taub, stumm und blind sind sie, [2:271]

– Qatada: „D. h. taub bzgl. der Wahrheit, so dass sie diese nicht hören, blind gegenüber der Wahrheit und der Rechtleitung, so dass sie diese nicht sehen und stumm bzgl. der Wahrheit, so dass sie diese nicht aussprechen.“

Samstag, 3. Januar 2015

Welche Sünde ist am schwersten?

'Abdullah (ibn Mas'ud) berichtete: „Ich sagte: »O Gesandter Allahs, welche Sünde ist am schwersten?« Er sagte: »Dass du Allah etwas ebenbürtig machst (d. h. Schirk betreibst), während Er dein Schöpfer ist.« Ich sagte: »Welche dann?« Er sagte: »Dass du dein Kind tötest, weil du befürchtest, dass du das Essen mit ihm teilen musst.« Ich sagte: »Welche dann?« Er sagte: »Dass du Unzucht mit der Ehefrau deines Nachbarn begehst.« Zur Bestätigung (der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm,) offenbarte Allah folgenden Koranvers: „Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen leben Allah unverletzlich gemacht hat – es sei denn, (sie töten) dem Recht nach -, und keine Unzucht begehen: und wer aber tut, der soll dafür zu büßen haben. [25:68] (Buchari Nr. 1532 und Nr. 4761 Muslim Nr. 86)